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Abgesichert bei längerer Krankheit

Als Arbeit­nehmer erhalten Sie nach Weg­fall der Entgelt­fortzahlung Ihres Arbeit­gebers ein Kranken­geld von Ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung. Den Unterschied spüren Sie jedoch deutlich im Portemonnaie. Die private Zusatz­versicherung füllt diese Lücke auf.

Es geht ums Ganze

Der Tarif S-KG ist der optimale Ergänzungs­schutz für alle gesetzlich Versicherten.

Geld, wenn man es braucht

Da der Arbeit­geber für maximal 42 Tage Ihr Entgelt weiter­zahlt, erhalten Sie das Kranken­tage­geld ab dem 43. Krank­heits­tag.

Ihr Vertragspartner

Auf der Höhe sein

Die abschließ­bare Höhe des Kranken­tage­geldes orientiert sich an Ihrem Einkommen.

Grenzenlose Sicherheit

Das Kranken­geld der gesetzlichen Kranken­versicherung ist zeitlich begrenzt. Das Kranken­tage­geld wird dagegen so lange bezahlt, wie Sie arbeits­unfähig sind.

Nur von Vorteil

Das Kranken­tage­geld unterliegt bei Arbeit­nehmern keiner Steuer­pflicht.

So viel Leistung, wie Sie wünschen

Die Detail­informationen zum Kranken­tage­geld-Tarif S-KG lesen Sie hier.

Der Krankenversicherer ist die UKV – Union Krankenversicherung AG, Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken, Telefax: (06 81) 8 44- 25 09, E-Mail: service@ukv.de, Registergericht Saarbrücken: HRB 7184.

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